Wo Kinderherzen höher schlagen.
Wo alle Familien herzlich willkommen sind.
Wo das Programm bunt und abwechslungsreich ist.

Unser Verein

was wir machen und wer wir sind.

Aktuelles & Projekte

Schaue dir unsere Projekte und alles Aktuelle an

Unser Verein

Unser Verein hat den Zweck Familien zusammen zu bringen, gemeinsam etwas zu unternehmen und Spass zu haben!

Vorstand & Statuten

Gerne zeigen wir dir wie wir aufgestellt sind und wer im Vorstand für was verantwortlich ist. Zudem kannst du unsere Statuten einsehen.

Nächste Veranstaltungen

Aktuelles & Projekte

Unser Verein

Der Familienclub Biberist/Lohn-Ammannsegg ist ein Verein mit dem Zweck Familien zusammen zu bringen, gemeinsam etwas zu unternehmen und Spass zu haben! Der Verein wurde im Juni 1990 gegründet. Wir bieten Anlässe für jede Alterskategorie an. Um Spass zu haben braucht es manchmal gar nicht so viel. Seid mit dabei, lernt andere Familien kennen und lasst euch von unseren Veranstaltungen überraschen!

Wir bieten Folgendes:
Abwechslungsreiche und tolle Veranstaltungen für Kinder jeden Alters.
Elternanlässe wie interessante Vorträge zu brennenden Fragen in der Erziehung und Elternseins.
Unsere Mitglieder profitieren zudem für CHF 35.-/Jahr von folgenden Vorteilen:

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Vorstand

  • Präsidentin: Petra Ali Mohamed
  • Vizepräsidentin: Stefanie Gobeli
  • Aktuariat: Doris Damjanovic
  • Kasse: Désirée Hänzi
  • Beisitzer / Webseite: Lena Sheikho

Nicht im Vorstand

  • Revisorin: Michaela Lüthi
  • Revisorin: Raffaela Cristofaro
  • Website / IT: Lukas Ammann

Statuten

  • Unter der Bezeichnung „Familienclub Biberist/Lohn-Ammannsegg“ besteht ein Verein gemäss ZGB Art. 60ff mit Sitz in Biberist.
  • Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

Der Verein will:

  • Sich für das Wohl der Familien in unseren Gemeinden einsetzen.
  • Den gegenseitigen Kontakt zwischen den Familien fördern.
  • Die Familien beraten und unterstützen, sei es zum Beispiel mit Kursangeboten, Vorträgen, etc.
  • Mit anderen Organisationen, welche sich für die Familien einsetzen, zusammenarbeiten.
  • Die Mitgliedschaft erwerben können alle Familien und Personen, welche die Zielsetzungen des Vereins unterstützen.
  • Der Beitritt erfolgt durch die schriftliche Anmeldung beim Vorstand und die Bezahlung des Jahresbeitrages.
  • Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft erlischt nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung an den Vorstand.
  • Der Vorstand ist berechtigt Mitglieder, welche den Jahresbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlen oder den Vereinsinteressen zuwiderhandeln, ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Vereinsversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Rechnungsrevisoren

Die ordentliche Vereinsversammlung (GV) findet spätestens 3 Monate nach Geschäftsabschluss
(Geschäftsjahr 1.8. bis 31.7.) statt.

Sie hat folgende Kompetenzen:

  • Wahl des Präsidiums
  • Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
  • Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Änderungen und Ergänzungen der Statuten
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
  • Auflösung des Vereins

Eine ausserordentliche Vereinsversammlung wird durchgeführt:

  • auf Begehren von 1/5 der Mitglieder
  • auf Beschluss des Vorstandes
  • auf Begehren der Rechnungsrevisoren
  • Die Mitglieder sind zu einer Vereinsversammlung mindestens 14 Tage vor ihrer Abhaltung schriftlich einzuladen.
  • Die an der Vereinsversammlung zu behandelnden Geschäften sind in der Einladung aufzuführen.
  • Anträge der Mitglieder sind spätestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich dem Präsidium einzureichen.
  • Abstimmungen über Wahlen oder Beschlüsse werden offen durchgeführt, sofern nicht 1/5 der anwesenden Mitglieder eine geheime Durchführung verlangen.
  • Beschlüsse der Vereinsversammlung werden durch einfaches Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.
  • Für die Änderung der Statuten, für einen Beschluss betreffend Auflösung des Vereins oder der Vereinigung mit einem anderen Verein ist die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  • Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern (Präsidium, Aktuariat, Kassier, Veranstaltungskoordination).
  • Das Präsidium ist jedes Jahr zu wählen.
  • Die übrigen Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von 1 Jahr gewählt.
  • Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Vorstand hat folgende Befugnisse:

  • Vertretung des Vereins nach aussen.
  • Vollzug der Vereinsbeschlüsse.
  • Vorbereitung und Durchführung der Vereinsversammlung.
  • Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
  • Beschlussfassung über alle Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind.
  • Die Arbeit des Vorstandes wird einmal jährlich mit einem geselligen Anlass gewürdigt. Je nach Abschluss der Vereinskasse wird dafür ein angemessener Betrag entrichtet.
  • Die Arbeitsgruppen werden nach Bedarf zu bestimmten Themen gebildet.
  • Ohne Zustimmung des Vorstandes dürfen sie den Verein nicht nach aussen vertreten.
  • Die Zusammenarbeit mit Spielgruppe, Krabbelgruppe, Partnern usw. wird in separaten Vereinbarungen geregelt.
  • Die Rechnungsrevisoren kontrollieren die Jahresrechnung und die Buchführung des Vereins.
  • Die Rechnungsrevisoren werden für eine Amtsdauer von 1 Jahr gewählt.
  • Die Revision muss spätestens 3 Monate nach Geschäftsabschluss (Geschäftsjahr 1.8. bis 31.7.) erfolgt sein.

Die Mittel des Vereins setzten sich zusammen aus:

  • Jahresbeiträgen der Mitglieder
  • Spenden
  • Einnahmen aus öffentlichen Veranstaltungen für die Unterstützung des Vereins.
  • Beiträge von Sponsoringvereinbarungen
  • Vorstands- und Ehrenmitglieder sind von den Jahresbeiträgen befreit.
  • Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
  • Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  • Das Vereinsjahr geht von August bis Juli und ist somit dem Schuljahr angepasst.
  • Im Falle der Auflösung des Vereins kommt ein allfälliger Liquidationserlös einer Organisation mit ähnlicher Zielsetzung zu gut.
  • Diese Statuten sind an der 32. Generalversammlung vom September 2020 abgeändert worden. Sie ersetzen die Statuten vom 13. September 2019 und treten sofort in Kraft.

Sponsoring & Werbung

Damit der Familienclub weiterhin tolle Veranstaltungen organisieren kann, benötigen wir Ihre Unterstützung.
Wir sind dankbar für jede Spende.

Hauptsponsor

  • Ganzseitiges Inserat im Elternbrief
  • Firma mit Logo und Link auf Website
  • Eintrag auf Gönnerliste mit Logo
  • Bannerwerbung auf der Website oder an unseren Veranstaltungen möglich
  • Werbung nach Wunsch
ab CHF 150.- / Jahr

Sponsor

  • halbseitiges Inserat im Elternbrief
  • Link auf Website mit Logo
  • Eintrag auf Gönnerliste
CHF 90.- / Jahr

Gönner

  • drittelseitiges Inserat (drei Inserate / Seite) im Elternbrief
  • Link auf Website
  • Eintrag auf Gönnerliste
CHF 60.- / Jahr

Gönner

  • Viertelseitiges Inserat (Vier Inserate / Seite) im Elternbrief
  • Link auf Website
  • Eintrag auf Gönnerliste
CHF 30.- / Jahr

Spender

  • Eintrag auf Website
  • Eintrag auf Gönnerliste nach Wunsch
ab CHF 15.- / Jahr

Werbung

Wir bieten auch an, Werbung zu schalten. Dies allerdings nur, wenn der Familienclub hinter des Beworbenen stehen kann. Es soll sich mit den Zielen des Familienclubs decken, Familien zusammenstellen. Gerne können wir eine individuelle Lösung zusammen stellen, welche für Sie einen Mehrwert bietet. Der Erlös der Werbung fliesst in die Vereinskasse um auch in Zukunft interessante und spannende Veranstaltungen anbieten zu können.

Unterstützung für Events

Wir erhalten ab und zu die Anfrage, ob der Familienclub Werbung für Veranstaltungen machen kann. Dies bieten wir natürlich gerne an, wenn die Veranstaltung sich mit den Zielen des Familienclubs deckt. Es soll für den Familienclub oder dessen Mitglieder einen Mehrwert ergeben. Falls für Veranstaltungen etwas verlangt wird, soll es für Familienclub Mitglieder eine Vergünstigung geben. Diese sollte mind. 15% sein.

Partner

Als Partner bieten Sie unseren Mitgliedern die Möglichkeit von einer Vergünstigung zu profitieren. Dies kann eine einmalige Aktion oder eine wiederkehrende sein.
Kommen sie doch mit ihrer Idee auf uns zu, sicher finden wir eine passende Umsetzung.

Road Stop Cafe

Ischmattstrasse 31
4573 Lohn-Ammannsegg

Kinder der Familienclubmitglieder erhalten gratis einen Barry (Vanilleglace) oder eine Kugel Glacé mit/ohne Rahm nach Wahl, wenn im Road Stop gegessen und der Familienclub Ausweis vorzeigt wird.

Cimmi’s Pizza Kebab

Fritz Käserstrasse 2a
4562 Biberist

Familienclubmitglieder profitieren beim Einkauf ab CHF 25.00 von einem Rabatt von CHF 5.00.
Bon im Elternbrief erwähnen und bei der Bezahlung mit dem Familienclub Ausweis vorweisen.
Gültig bei der Bestellung per Telefon, im Geschäft oder auf der Website. Nicht über eat.ch!

Chäs Plus

Hauptstrasse 17
4562 Biberist

Familienclubmitglieder profitieren von 10% auf das gesamte Sortiment.
Bon im Elternbrief ausschneiden und mit dem Familienclub Ausweis vorzeigen.

Somnio

Hauptstrasse 17
4562 Biberist

Familienclubmitglieder profitieren von 10% auf das gesamte Sortiment.
Bon im Elternbrief ausschneiden und mit dem Familienclub Ausweis vorzeigen.
Ausgenommen von diesem Angebot sind Kurse.

Merline

Hauptstrasse 7
4552 Derendingen

Familienclubmitglieder profitieren beim Einkauf ab CHF 150.00 von einem Rabatt von CHF 20.00.
Bon im Elternbrief ausschneiden und  bei der Bezahlung mit dem Familienclub Ausweis vorzeigen.

Ludothek Wasseramt

Hausmattstrasse 5
4563 Gerlafingen

Familienclubmitglieder profitieren von CHF 10.00 Rabatt auf ein Jahresabo oder All-Inclusive-Abo.
Bon im Elternbrief ausschneiden und mit dem Familienclub Ausweis vorzeigen.

KEYLA Dance Studio

Fritz-Käser-Strasse 2
4562 Biberist

Familienclubmitglieder profitieren von 10% Rabatt auf alle Kindertanzkurse im Semesterabo.
Bei der Bestellung angeben und den Familienclub Ausweis vorzeigen.

Bilder unserer vergangenen Veranstaltungen

Einige Eindrücke unserer Veranstaltungen

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Kontakt

Wir freuen uns von dir zu hören.

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    Familienclub Biberist / Lohn-Ammannsegg

    Sonnenrain 35a
    4562 Biberist

    Unsere Kontoangaben

    IBAN: CH18 0833 4000 0S55 1808 A

    Bank: Baloise Bank SoBa AG

    BIC: KBSOCH22

    Kontoinhaber: Familienclub Biberist / Lohn-Ammannsegg